Klage wegen sexueller Nötigung abgewiesen

Der stimmlich angeschlagene Steven Tyler hat eine Sorge weniger. Denn eine Klage gegen den Aerosmith-Sänger wegen sexueller Nötigung, die offenbar 1975 passiert ist, wurde abgewiesen. Der Richter begründet dies damit, dass die Handlungen des Musikers kein „ernsthaftes Risiko einer körperlichen Verletzung“ für die Klägerin Jeanne Bellino dargestellt hätten.

Letztes Wort gefallen?

Das Model Jeanne Bellino war zum damaligen Zeitpunkt 17 Jahre alt. Laut ihrer Darstellung habe Steven Tyler ihr seine Zunge in den Hals gesteckt und ihren Körper (inklusive Brüsten, Hintern und Schritt) in einer New Yorker Telefonzelle betatscht. Des Weiteren soll er seinen Körper an ihrem gerieben und so getan haben, als ob er Verkehr mit ihr hätte, während seine Band-Kollegen und seine Gefolgschaft von draußen zugeschaut und sich amüsiert hätten. Darüber hinaus habe es später am selben Tag einen weiteren Vorfall in einer Hotellobby gegeben, woraufhin Bellino das Weite gesucht habe.

Laut Jeannes Angaben habe sie „großen seelischen und körperlichen Schmerz“ sowie „schweres und dauerhaftes emotionales Leid“ davon getragen. Bellino reichte ihre Klage im November 2023 ein, weil es in New York ein neues Gesetz gibt, dass die Verjährungsfrist bei bestimmten Arten von sexueller Gewalt erweitert. Laut Bezirksrichter Lewis Kaplan würden Jeannes Anschuldigungen jedoch nicht unter dieses Gesetz fallen, weil die Handlungen von Steven Tyler wie eingangs erwähnt kein „ernsthaftes Risiko einer körperlichen Verletzung“ für die Klägerin darstellen würde. Komplett vom Tisch ist die Sache allerdings noch nicht: Bellino hat bis 13. März Zeit, ihre Klage zu modifizieren und neu einzureichen.

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Quelle: METAL HAMMER.de