Till Lindemann (Rammstein) gewinnt gegen Kiepenheuer & Witsch

Till Lindemann hat vor Gericht einen Sieg gegen den Verlag Kiepenheuer & Witsch errungen. Darüber berichtet unter anderem der Tagesspiegel. Das Verlagshaus hatte dem Rammstein-Sänger im Juni 2023 im Zuge der Anschuldigungen gegen ihn gekündigt. Nun entschied das Landgericht Köln am Freitag nach einer Klage des gebürtigen Leipzigers, dass diese Kündigung unzulässig war.

Unerlaubte Vertragsauflösung

Kiepenheuer & Witsch begründeten die Trennung von Till Lindemann mit dem Pornovideo ‘Till The End’ (2020), von dem der Verlag vorher nichts gewusst habe. Damit würde der gebürtige Leipziger „sexuelle Gewalt gegen Frauen“ zelebrieren. Dies stelle einen „Vertrauensbruch“ dar und sei eine „Verhöhnung der von uns so eisern verteidigten Trennung zwischen dem ,lyrischen Ich’ und dem Autor/Künstler“. Damit übertrete Lindemann „für uns unverrückbare Grenzen mit Frauen“. Des Weiteren spielte offenbar auch Lindemanns Gedichtband ‘In stillen Nächten’ hierbei mit rein.

Das Landgericht Köln gab nun der Klage von Till Lindemann statt und befand, dass weder das Video noch die Vorwürfe gegen den NDH-Musiker als Kündigungsgründe durchgehen. Aus den Verträgen mit Lindemann gehe hervor, dass dem Verlag „das künstlerische Werk und die künstlerische Ausdrucksweise des Verfassers“ sehr wohl bekannt gewesen seien. Des Weiteren fallen sowohl ‘Till The End’ als auch die Gedichte (inklusive der Vergewaltigungsfantasie ‘Wenn du schläfst’) unter die im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 festgehaltene Kunstfreiheit. 2020 hatte Kiepenheuer & Witsch ‘Wenn du schläfst’ sogar noch mit dem Argument des lyrischen Ichs verteidigt.

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„Genauso wie im Gedicht das lyrische Ich eine künstliche Figur ist, sind die in einem filmischen Werk auftretenden Personen grundsätzlich als solche zu betrachten“, erläutert das Landgericht Köln. Die Missbrauchsanschuldigungen gegen den Rammstein-Frontmann könnten auch nicht gelten: „Vorliegend sei das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann eingestellt worden. Soweit in den Vorwürfen ,moralisch vorwerfbares Verhalten‘ sei, könne dies kein Kündigungsrecht begründen.“


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Quelle: METAL HAMMER.de