Mehrere Ex-Mitglieder reichen Sammelklage ein

Seit dem Abgang von Zoë Marie Federoff und Marek „Ashok“ Šmerda im August haben Cradle Of Filth mit gewaltigen Image-Problemen zu kämpfen. Das Ehepaar Federoff/Šmerda sowie ein Tontechniker warfen Band-Kopf Dani Filth und dem Management Ausbeutung und unprofessionelles Verhalten vor. Nachdem Filth seinerseits angab, dass es zwischen dem Paar „sowohl Beschimpfungen als auch körperliche Misshandlung“ gab und Federoff während der Schwangerschaft Alkohol getrunken habe, kam noch Verleumdung hinzu. Die Keyboarderin soll während der Tournee durch Lateinamerika eine Fehlgeburt erlitten haben, was letztlich der Grund ihres Ausstiegs war. Daher kündigten Federoff und Šmerda Anfang September an, den Rechtsweg einzuschlagen.

Die Anklagepunkte

Die Klageschrift wurde schließlich am 30. September 2025 eingereicht. Am 20. November fand eine Änderung statt, da sich mehrere ehemalige Mitglieder von Cradle Of Filth der Klage angeschlossen haben. Dazu gehören neben Federoff und Šmerda der langjährige Gitarrist Paul Allender, die ehemalige Keyboarderin und Sängerin Lindsay Matheson (Lindsay Schoolcraft), der ehemalige Gitarrist Richard Shaw und Sasha Baxter (Sasha Massacre), die in zwei Musikvideos der Band auftrat.

In der Klage wird eine Vielzahl von Vergehen vorgeworfen. Unerlaubte kommerzielle Nutzung der Abbildungen der Kläger, nicht gezahlte Lizenzgebühren für Live-Auftritte und Aufnahmen, Missbrauch von Mathesons urheberrechtlich geschützten Symbolen, abfällige Äußerungen über Federoff und Šmerda sowie ungerechtfertigte Bereicherung durch Baxters Videoauftritte und die Beteiligung der Kläger an Meet-and-Greets. Mehrere Kläger geben an, niemals Vereinbarungen unterzeichnet zu haben, die es Cradle Of Filth oder deren Management erlaubten, ihre Namen, Bilder oder aufgezeichneten Beiträge zu verwenden. Dennoch soll die Band angeblich ohne Entschädigung von diesem Material profitiert haben.

Darüber hinaus sind persönliche Beschwerden im Schriftstück aufgeführt. Ausstehende Gagen, Zerstörung von Equipment und Rufschädigung sind einige Punkte. Die Kläger fordern die Unterbindung und Vernichtung von Waren mit ihrem Bildnis, die Haftung der Band für die widerrechtliche Aneignung fehlender oder beschädigter Ausrüstung. Außerdem stehen Forderungen auf Schadenersatz und Strafschadenersatz für finanzielle Verluste und seelisches Leid sowie die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten im Raum. Die Beklagten haben sich bislang noch nicht geäußert.


Bestens informiert über dieses und alle weiteren wichtigen Themen im Metal bleibt ihr außerdem mit unserem Newsletter. Einmal pro Woche flattert euch übersichtlich sortiert ein Update ins Postfach. Einfach anmelden, damit euch auch sicher nichts entgeht.



Quelle: METAL HAMMER.de