Hatebreed beantragen Abweisung der Klage von Chris Beattie

Im Februar bestätigte Gründungsmitglied und Bassist Chris Beattie sein Aus bei Hatebreed. In seinem ausführlichen Statement stellte er klar, „dass es nicht meine Entscheidung war, die Band zu verlassen, und dass mein Abgang ungerechtfertigt war und auf irreführende sowie falsche Statements zurückgeht.“ Im Mai erklärte Beattie gegenüber The New York Hardcore Chronicles Live!: „Anwälte sind bereits involviert. Sie verbringen viel Zeit damit, sich mit allen Einzelheiten auseinanderzusetzen.“ 

Jamey Jasta und Co. hielten sich diesbezüglich weitestgehend bedeckt. Einzig Schlagzeuger Matt Byrne äußerte sich im Interview mit Cassius Morris. „Ich kann nicht viel darüber sagen, weil Anwälte involviert sind und Dinge geklärt werden müssen“, gab Byrne an. Jedoch empfinde Byrne Beattie gegenüber große Zuneigung: „Ich liebe ihn. Wir sind jetzt hier und gehen getrennte Wege. Er ist nicht mehr da, und es wird etwas dauern, sich daran zu gewöhnen.“

Aussage gegen Aussage

In der Klage, die Chris Beattie im Sommer gegen Hatebreed einreichte, schoss er vor allem gegen den Sänger. Ihm zufolge habe Jasta eine Geschichte erfunden, nach welcher der Bassist Live Nation-Sicherheitspersonal belästigt habe, um den Rauswurf zu rechtfertigen. Beatties Ansicht nach habe der Frontmann schlicht einen größeren Anteil der Gewinne einstreichen wollen.

Am 25. September reichten Hatebreed und Jamey Jasta einen Antrag ein, um einige von Beatties Ansprüchen abzuweisen. Sie bezeichneten die Trennung zwischen den Parteien als „einen gewöhnlichen Fall einer Band-Auflösung“ und bezeichneten Beattie als „ein verärgertes ehemaliges Band-Mitglied“, das „fälschlicherweise ein Recht darauf beansprucht, auf ewig ein dauerhaftes Mitglied“ von Hatebreed zu bleiben, „obwohl die zugrunde liegende Beziehung zwischen den Parteien jederzeit kündbar war“.

Nichts Schriftliches

Dem Antrag zufolge gibt es keinen schriftlichen Vertrag, der Beattie das Recht garantiert, für immer Mitglied von Hatebreed zu bleiben. Daher behaupten die Band und Jasta, sie hätten das Recht gehabt, Beattie jederzeit zu entlassen. Es gebe keine gültige Rechtsgrundlage für den Bassisten, um Vertragsbruchklagen gegen sie einzureichen. Somit beantragt die Band die Abweisung von vier der sechs Klageansprüche Beatties, die alle mit seinem Ausschluss aus der Band in Zusammenhang stehen. Die beiden anderen Ansprüche betreffen Hatebreeds Merchandise-Verkäufe, die nicht Gegenstand des Abweisungsantrags sind.

Bezüglich der Belästigungsanschuldigungen, die laut Beattie „offensichtlich unwahr“ sind und als Grund für seinen Rauswurf erfunden wurden, heißt es im Antrag von Hatebreed: „Selbst wenn der Live Nation-Vorfall als ,falsche Darstellung‘ für seine Entlassung ,angeführt‘ wurde, stellen Beatties Anschuldigungen keinen stichhaltigen Anspruch dar, da der Vorfall lediglich seiner Entlassung vorausging – er stand in keinem Zusammenhang mit dem Entlassungsprozess selbst.“


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Quelle: METAL HAMMER.de