Richterin zieht sich aus Steven Tyler-Missbrauchsprozess zurück

Die Missbrauchsklage gegen Aerosmith-Frontmann Steven Tyler wurde 2022 von Julia Misley eingereicht, und die Gerichtsverhandlungen ziehen sich in die Länge. Am Dienstag, den 15. September, kurz bevor der Prozess am 28. September weitergehen sollte, hat sich die Richterin Patricia A. Young plötzlich selbst für befangen erklärt.
Rückzug
Wie Rolling Stone berichtet, habe die Richterin bei einer Anhörung in Torrance, Kalifornien angegeben, sie habe beiden Parteien am Montag einen möglichen Interessenkonflikt offengelegt und sie gefragt, wie sie weiter vorgehen wollten. Ein Anwalt von Misely sagte daraufhin, beide Seiten hätten sich getroffen, konnten sich aber nicht darauf einigen, die Angelegenheit ruhen zu lassen. Daraufhin erklärte Young, sie habe kein andere Wahl, als sich von dem Fall zurückzuziehen.
Eine nicht näher benannte Quelle soll gegenüber Rolling Stone gesagt haben, dass Young die Parteien des Prozesses darüber aufgeklärt habe, dass sie sich mit einem anderen Richter über den Fall beraten hatte. Später habe sie erfahren, dass besagter Richter zuvor aus unbekannten Gründen von den Verhandlungen ausgeschlossen wurde.
Befangenheit
Die Richterin erklärte daraufhin bei der Anhörung: „Weil beide Parteien nicht auf ihre Einwände verzichtet haben, werde ich mich offiziell selbst disqualifizieren. Seit ich den Grund für meine Befangenheit herausgefunden hatte, habe ich keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Ich habe bezügllich aller offenen Fragen vom vergangenen Freitag noch keine Entscheidung getroffen und werde das auch in Zukunft nicht tun.“
Mit dem Rückzug von Richterin Young entfällt auch der Gerichtstermin am 28. September automatisch. Wann genau der Prozess nun weitergeht, ist unklar. Klägerin Julia Misely beschuldigt Aerosmith-Sänger Steven Tyler, sie jahrelang missbraucht zu haben, als sie noch minderjährig und er schon 25 Jahre alt war.
Im Mai konnte Tyler einen Teilerfolg in dem Prozess feiern, da die angeblichen Taten in Massachusetts schon längst verjährt seien. Die Klage ging dennoch weiter, weil der Missbrauch auch auf einer Reise nach Kalifornien stattgefunden haben soll und ein derzeitiges kalifornisches Gesetz zu sexuellem Missbrauch sieht hierbei keine Verjährungsfrist vor.
—
Bestens informiert über dieses und alle weiteren wichtigen Themen im Metal bleibt ihr außerdem mit unserem Newsletter. Einmal pro Woche flattert euch übersichtlich sortiert ein Update ins Postfach. Einfach anmelden, damit euch auch sicher nichts entgeht.
Quelle: METAL HAMMER.de












