Demon Hunter klagen wegen Anime ‘KPop Demon Hunters‘

Der Netflix-Zeichentrickfilm KPop Demon Hunters’ ist mit mehr als 300 Millionen Aufrufen der am häufigsten angesehener Titel des Streaming-Anbieters. Der Streifen gewann überdies zwei Oscars (als bester Animationsfilm, ‘Golden’ wurde zum besten Original-Song gekürt). Und weil außerdem die Musik so beliebt ist, soll das Phänomen auch auf der Live-Bühne umgesetzt werden. Die christliche Metal-Band Demon Hunter hat jedoch etwas dagegen.

Verdrängung

So verklagt das Quintett sowohl Netflix als auch dessen Konzertpartner AEG Presents wegen Markenverletzung und unfairen Wettbewerbs bei der Verwendung des ‘KPop Demon Hunters’-Titels. Wie Complex berichtet, werfen Demon Hunter den beiden Firmen vor, dass sie „eifersüchtig ihre eigenen geistigen Eigentumsrechte schützen und verteidigen“, während sie „vorsätzlich die Rechte anderer im Streben nach Gewinn missachten“.

„Demon Hunter sind eine bekannte und gefeierte Metal-Band“, führt die Gruppe aus Seattle in der Klageschrift aus. „Sie wurde um die Jahrtausendwende gegründet und hat seitdem kontinuierlich Alben veröffentlicht, getourt und Merchandise an eine große und treue Fan-Gemeinde verkauft. Unglücklicherweise entschied sich Netflix im Jahr 2025 – obwohl es Demon Hunter mit ziemlicher Sicherheit kannte – für die Veröffentlichung des Films ‘KPop Demon Hunters’. Dieser erreichte beispiellose Erfolge, nicht nur als Film auf Netflix, sondern auch durch den Soundtrack und die Merchandise-Artikel.“

Verwechslungsgefahr

Alsdann gehen die Musiker auf das Vorhaben ein, eine weltweite Konzerttournee von ‘KPop Demon Hunters’ auf die Beine zu stellen: „Kurz gesagt, haben die Beklagten innerhalb von nur einem Jahr Schritt für Schritt eine nahezu vollständige Überschneidung mit den von Hyde Lane [Unternehmen der Band] unter der Marke Demon Hunter angebotenen Waren und Dienstleistungen erreicht. Durch die Übernahme und Nutzung der Marke ‘KPop Demon Hunters’, die der etablierten Marke Demon Hunter von Hyde Lane zum Verwechseln ähnlich ist, haben die jüngeren Nutzer Netflix, Netflix Studios und AEG eine erhebliche Verwechslungsgefahr geschaffen.

Und tatsächlich ist es bereits zu Verwechslungen gekommen. Das erweckt bei den Verbrauchern den Eindruck, die Waren oder Dienstleistungen der Parteien stünden in Verbindung, seien miteinander verbunden, würden von ihnen gesponsert oder stünden in sonstiger Beziehung zueinander. Noch verheerender ist, dass die Beklagten durch ihre überlegenen Ressourcen und ihre größere Reichweite die Markenrechte von Hyde Lane an Demon Hunter im Markt verdrängen und sich deren markenrechtliche Bedeutung für die Herkunftskennzeichnung aneignen können.

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Darüber hinaus sehen sich Demon Hunter als „älterer Nutzer“ der Marke, die sie eben „zuerst etabliert“ haben, und in die sie „Jahrzehnte investiert“ haben. „Die Marke, die Hyde Lane im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts sorgfältig aufgebaut hat, steht nun vor einer existenziellen Krise, was die Einreichung dieser Klage und die Gewährung des beantragten Rechtsschutzes durch dieses Gericht erforderlich macht.“


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Quelle: METAL HAMMER.de